Der Verwaltungsgericht lässt die Verzögerung von Rettungseinsätzen als Argument nicht gelten: Es weist die Klage eines Anwohners ab. Artikel hier lesen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Verkehrsführung im Gebiet Cronstettenstraße, Falkensteiner Straße und Humbrachtstraße abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht
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