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Volksbegehren werden immer verrückter

Berlin – Berlins höchstes Gericht, der Verfassungsgerichtshof, hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ genehmigt. Die Antragsteller dürfen jetzt 170.000 Unterschriften sammeln, um einen Volksentscheid herbeizuführen.


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Poller im Nordend sind rechtsmäßig

Der Verwaltungsgericht lässt die Verzögerung von Rettungseinsätzen als Argument nicht gelten: Es weist die Klage eines Anwohners ab. Artikel hier lesen:

 
 
 

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