Sportatikelhändler investieren, andere Geschäftsleute ziehen sich zurück. Das bekommen die EInkaufsstraße in der zweiten Reihe zu spüren, wie die Berger.
Der Verwaltungsgericht lässt die Verzögerung von Rettungseinsätzen als Argument nicht gelten: Es weist die Klage eines Anwohners ab. Artikel hier lesen:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Verkehrsführung im Gebiet Cronstettenstraße, Falkensteiner Straße und Humbrachtstraße abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht
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