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Anwohner klagt erfolgreich: Fahrradstraße in Köln rechtswidrig

  • 2. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Eine von der Stadt ausgewiesene Fahrradstraße in Köln-Marienburg ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach einem Eilantrag entschieden. Ein Anwohner hatte gegen die Einrichtung der Fahrradstraße auf der Goethestraße geklagt, die den Südpark mit dem Bayenthalgürtel verbindet. Durch die Entscheidung waren unter anderem Parkplätze weggefallen.


Das Gericht moniert in seiner Begründung mehrere Fehler durch die Stadt Köln. So hatte sie die Entscheidung mit einem Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen begründet. Diese hatte 2022 ein Radverkehrskonzept und 2023 ein Fahrradstraßenkonzept für den Stadtteil beschlossen. Aus diesem lasse sich zwar der Wille ableiten, aus der Goethestraße eine Fahrradstraße zu machen. Allerdings sieht das Gericht die Zuständigkeit nicht bei der Bezirksvertretung.



 
 
 

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